Rechte an geistigem Eigentum
Das Recht des geistigen Eigentums (Intellectual Property – IP) umfasst alle Rechte, die sich aus "persönliche, geistige Schöpfung" ergeben, so wie Urheberrechte, Markenrechte, Patente, Gebrauchsmusterrechte, Datenbankrechte und so genannte "verwandte Schutzrechte", d. h. die Rechte ausübender Künstler wie Schauspieler und Musiker.
Das Recht des geistigen Eigentums ist ein Flickenteppich mit einer starken internationalen Ausrichtung. Unternehmen, aber auch Privatpersonen, müssen sich schneller mit Rechten an geistigem Eigentum auseinandersetzen, als sie denken. Entweder, weil sie selbst eine Leistung erbringen, die durch das Recht des geistigen Eigentums geschützt ist, oder weil sie die Leistung eines anderen in Anspruch nehmen wollen.
Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft sind Fragen des geistigen Eigentums häufig auch mit dem IT-Recht verwoben. Der rasante Aufstieg der künstlichen Intelligenz macht dies nur noch sichtbarer.
Anwalt: Job Hengeveld