Allgemeine Geschäftsbedingungen Hengeveld Advocaten 2021

 

Artikel 1 das Büro

1.       Die Kanzlei Hengeveld Advocaten ist eine Kooperation von Rechtsanwälten, die unabhängig und auf eigene Rechnung unter einem gemeinsamen Namen arbeiten.

2.       Unter "Hengeveld Advocaten" werden daher neben der Sozietät auch die selbständig tätigen Anwälte sowie die für Hengeveld Advocaten tätigen Mitarbeiter verstanden.

Artikel 2 Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.       Diese allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen (sowohl Aufträge als auch andere Aktivitäten) von Hengeveld Advocaten, die sowohl von der Kanzlei als auch von einem oder mehreren Anwälten und/oder Mitarbeitern der Kanzlei erbracht werden.

2.       Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Anwendbarkeit anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen, unter welchem Namen oder von wem auch immer, ausdrücklich ausgeschlossen. 

3.       Die allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch für Angebote und Kostenvoranschläge von Hengeveld Advocaten.

4.       Hengeveld Advocaten kann diese allgemeine Geschäftsbedingungen einseitig ändern. Geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen sind auf bereits bestehende Rechtsverhältnisse nur anwendbar, wenn und soweit die andere(n) Partei(en) ihnen ausdrücklich zugestimmt hat/haben. 

Artikel 3 Abtretung und Ausführung

1.       Die Dienstleistungen und Aktivitäten von Hengeveld Advocaten erfolgen im Rahmen einer Abtretungsvereinbarung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Hengeveld Advocaten gilt als Auftragnehmer, der Mandant als Auftraggeber (im Folgenden "der Mandant" genannt).

2.       Ungeachtet der Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches werden Mandate von Hengeveld Advocaten ausschließlich zum Nutzen des Mandanten angenommen und ausgeführt. Dritte können daher keine Rechte aus den durchgeführten Aktivitäten und deren Ergebnissen ableiten.

Artikel 4 Gebühren, Tarife und Kosten

1.       Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird das Honorar auf der Grundlage der Anzahl der gearbeiteten Minuten multipliziert mit dem Stundensatz des bearbeitenden Anwalts berechnet. Bei vom Kunden geforderter Dringlichkeit oder notwendiger Arbeit in den Abendstunden und am Wochenende kann der Stundensatz mit einem Faktor von 1,5 des regulären Stundensatzes multipliziert werden.

2.       Auf das Honorar wird ein Bürokostenzuschlag von 5% erhoben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Auslagen, wie z.B. Gerichtsgebühren, Gerichtsvollziehergebühren, Pfändungs- und Vollstreckungskosten sowie die Kosten für Zeugen und Sachverständige, werden dem Mandanten in Rechnung gestellt.

3.       Der Mandant schuldet die Umsatzsteuer auf das Honorar des Anwalts, die ihm zusammen mit dem Honorar in Rechnung gestellt wird. Auszahlungen im Sinne von Artikel 4, Absatz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nicht besteuert, es sei denn, es ist ausdrücklich anders angegeben. In diesem Fall schuldet der Kunde auch die Umsatzsteuer auf diese Auslagen.

4.       Das Honorar, zu dem Hengeveld Advocaten die Tätigkeiten ausführt, wird rechtzeitig mit dem Mandanten vereinbart. Im Falle von Folgeaktivitäten gilt das zuvor vereinbarte Honorar, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5.       Das vereinbarte Honorar kann jährlich mit dem durchschnittlichen CBS-Index für Unternehmensdienstleistungen erhöht werden. Außerdem können Änderungen in der Bedeutung des Falles, der Dringlichkeit, der Erfahrung des Anwalts und des Grades der Spezialisierung den Satz (vorübergehend) beeinflussen. Der Kunde wird rechtzeitig über eine solche Indexierung informiert, die nicht rückwirkend in Kraft tritt, es sei denn, dies würde der Angemessenheit zuwiderlaufen.

Artikel 5 Zahlung und Drittmittel

1.       Der Anwalt, der den Fall bearbeitet, schickt dem Mandanten entweder in der Zwischenzeit oder am Ende des Auftrags eine Rechnung. Die Rechnung enthält eine Angabe der geleisteten Arbeitsstunden, es sei denn, es wurde ein fester Betrag vereinbart oder es wurde etwas anderes vereinbart.

2.       Hengeveld Advocaten kann für die Durchführung der Tätigkeiten einen Vorschuss verlangen, der dem Konto der Kanzlei oder des bearbeitenden Anwalts gutgeschrieben wird, bevor die Tätigkeiten durchgeführt werden. Die Vorauszahlung wird mit der Schlussrechnung verrechnet. Wenn sich die Vorauszahlung als unzureichend erweist und der Fall Anlass dazu gibt, ist Hengeveld Advocaten berechtigt, jedes Mal erneut eine Vorauszahlung zu verlangen.

3.       Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab dem Datum der Honorarnote. Nach Ablauf dieser Frist schuldet der Kunde auch die gesetzlichen Zinsen. Wenn die Zahlung nach einer Mahnung immer noch nicht erfolgt ist, befindet sich der Kunde von Rechts wegen in Verzug und es werden auch außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15 % der Hauptsumme (einschließlich MwSt.), mindestens jedoch 100 €, berechnet. Im Falle eines gerichtlichen Inkassoverfahrens schuldet der Kunde sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Inkassokosten.

4.       Beanstandungen der Honorarnote sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Honorarnote schriftlich (oder per E-Mail) an den zuständigen Rechtsanwalt von Hengeveld Advocaten zu richten, andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Mandant die Richtigkeit der Honorarnote anerkannt hat. Die Reklamation setzt nicht die Verpflichtung des Kunden aus, eventuelle andere Rechnungen zu bezahlen.

5.       Bei nicht rechtzeitiger oder unvollständiger Zahlung einer Rechnung oder Vorauszahlung ist Hengeveld Advocaten berechtigt, die Ausführung der Arbeiten aufzuschieben, bis alle Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt sind. In diesem Fall ist Hengeveld Advocaten auch nicht verpflichtet, die Akte oder irgendwelche Dokumente daraus auszuhändigen.

6.       Drittmittel werden auf das Bankkonto der Stichting Derdengelden advocatenkantoor Hengeveld eingezahlt. Unter Drittmitteln sind in diesem Zusammenhang Gelder zu verstehen, die Hengeveld Advocaten im Namen eines Mandanten oder zur Ausführung eines Auftrags entgegennimmt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, zahlt Hengeveld Advocaten keine Zinsen auf die auf dieses Drittmittelkonto eingezahlten Beträge.

Artikel 6 Einbeziehung von Drittparteien

1.       Hengeveld Advocaten wird den Mandanten konsultieren, bevor er Dritte einschaltet, falls erforderlich, und wird bei der Auswahl dieser Dritten die gebotene Sorgfalt walten lassen. Hengeveld Advocaten haftet jedoch in keinem Fall für Fehler oder Unzulänglichkeiten dieser Dritten oder für eventuell enttäuschte Erwartungen hinsichtlich des Ergebnisses.

2.       Hengeveld Advocaten ist befugt, im Namen des Mandanten eventuelle Haftungsbeschränkungen Dritter zu übernehmen.

Artikel 7 Haftung

1.       Die Haftung von Hengeveld Advocaten beschränkt sich auf den Betrag, der aufgrund der von Hengeveld Advocaten abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich des Betrags der Selbstbeteiligung, die aufgrund der in dem betreffenden Fall anwendbaren Versicherung zu Lasten von Hengeveld Advocaten gehen wird. Eine Kopie der betreffenden Versicherungspolice kann im Büro von Hengeveld Advocaten eingesehen werden und wird auf Anfrage zugesandt.

2.       Falls, aus welchem Grund auch immer, keine Versicherungszahlung im Sinne von Artikel 7.1 erfolgt, ist die Haftung auf einen Betrag in Höhe des von Hengeveld Advocaten für den betreffenden Auftrag berechneten Honorars mit einem Höchstbetrag von € 25.000,-begrenzt.

3.       Der Mandant stellt Hengeveld Advocaten von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf den Auftrag und die von dem Dritten für den Auftrag ausgeführten Tätigkeiten frei, einschließlich der Kosten, die für die Abwehr dieser Ansprüche anfallen.

4.       Alle Ansprüche von Mandanten und Dritten verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Ereignis, auf dem die Ansprüche beruhen, schriftlich und begründet bei Hengeveld Advocaten eingereicht werden.

Artikel 8 Bearbeitung von Beschwerden

1.       Sollte der Mandant mit den Leistungen oder der Höhe des Honorars eines mit Hengeveld Advocaten verbundenen Anwalts unzufrieden sein, sollte er seine Einwände zunächst schriftlich und begründet an den bearbeitenden Anwalt richten.

2.       Nach Erhalt einer Beschwerde wird der beauftragte Anwalt diese Beschwerde mit dem Mandanten besprechen und versuchen, das Problem in gegenseitiger Absprache zu lösen. Wenn der Mandant mit dem amtierenden Anwalt keine Lösung erzielen kann, kann er sich an den Beschwerdebeauftragten von Hengeveld Advocaten wenden, d.h. an Herrn E.J. Hengeveld oder - falls die Beschwerde Herrn Hengeveld betrifft - an Herrn R.J.B. Baarspul. Der Beschwerdebeauftragte gibt dem Kunden und der Person, über die die Beschwerde eingereicht wurde, die Möglichkeit, eine (weitere) Erklärung zu der Beschwerde abzugeben. Der Beschwerdebeauftragte wird dann prüfen, ob der Beschwerde abgeholfen werden kann. Wenn der Mandant sich durch einen Dritten vertreten lassen möchte, kann der Beschwerdebeauftragte vom Mandanten eine ausdrückliche Vollmacht dazu verlangen.

3.       Der Beschwerdebeauftragte bearbeitet die Beschwerde innerhalb eines Monats nach ihrem Eingang oder benachrichtigt den Kunden, falls diese Frist überschritten wird, unter Angabe der Gründe und der Frist, innerhalb derer eine Entscheidung über die Beschwerde getroffen werden wird. Der Beschwerdebeauftragte teilt dem Kunden und der Person, über die die Beschwerde eingereicht wurde, schriftlich mit, ob die Beschwerde begründet ist oder nicht, unabhängig davon, ob sie mit Empfehlungen verbunden ist oder nicht. Wenn durch die Vermittlung des Beschwerdebeauftragten eine Lösung erzielt wird, wird dies in einem Schreiben des betreffenden Beschwerdebeauftragten an den Kunden bestätigt.

4.       Der Kunde schuldet keine Entschädigung für die Kosten der Bearbeitung der Beschwerde.

5.       Diese Beschwerdevorschriften gelten auch für die Personen, die unter der Verantwortung von Hengeveld Advocaten arbeiten.

6.       Wenn der Mandant der Meinung ist, dass die Einwände nicht zufriedenstellend gemäß Artikel 8.1 bis einschließlich 8.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelöst wurden und die Beschwerde die Arbeitsweise des Anwalts als solche betrifft, steht es dem Mandanten frei, eine Beschwerde beim Dekan der Rechtsanwaltskammer Amsterdam (www.advocatenorde-amsterdam.nl) einzureichen. Die Amsterdamer Anwaltskammer erreichen Sie unter +31 (0) 20 589 60 00.

Artikel 9 Vertraulichkeit und Datenschutz

1.       Bei Hengeveld Advocaten werden personenbezogene Daten verarbeitet, um den bestmöglichen Service bieten zu können. Es handelt sich ausschließlich um Daten, die für unsere Dienstleistungen und unsere Verwaltung erforderlich sind.

2.       Hengeveld Advocaten darf personenbezogene Daten nur für den Zweck verarbeiten, für den sie zur Verfügung gestellt wurden. Hengeveld Advocaten wird diese persönlichen Daten nicht für Profiling oder andere Analysen verwenden. Hengeveld Advocaten kann personenbezogene Daten verwenden, um den gesetzlichen Verpflichtungen für Anwälte nachzukommen, wie z.B. dem Verhaltenskodex für den Anwaltsberuf (z.B. Kontrolle von Interessenkonflikten), dem Gesetz über die Meldung ungewöhnlicher Transaktionen und dem Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Bekämpfung des Terrorismus. 

3.       Soweit Hengeveld Advocaten die Dienste Dritter für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Anspruch nimmt, hat Hengeveld Advocaten mit diesen Dritten Verarbeitungsverträge abgeschlossen. Diese Verarbeitungsvereinbarungen enthalten Vereinbarungen über die (strenge) Art der Datenverarbeitung und das Sicherheitsniveau, auf dessen Grundlage diese Verarbeiter arbeiten müssen. 

4.       Im unwahrscheinlichen Fall eines Datenlecks wird Hengeveld Advocaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen handeln. Hengeveld Advocaten hat die notwendigen Vereinbarungen und Garantien in die Benutzerverträge aufgenommen.

5.       Jede betroffene Person (d.h. die natürliche Person), deren personenbezogene Daten von Hengeveld Advocaten verarbeitet werden, hat das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten Hengeveld Advocaten von ihr verarbeitet (Recht auf Einsicht). Dieses Recht auf Einsichtnahme bezieht sich nur auf personenbezogene Daten; andere Daten, die eine Person betreffen, werden nicht offengelegt und sind vertrauliche Informationen einer Anwaltskanzlei. Darüber hinaus hat jede betroffene Person das Recht, die Änderung ihrer Daten zu verlangen (Recht auf Berichtigung), das Recht zu verlangen, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (vorübergehend) gestoppt wird und das Recht zu verlangen, dass ihre personenbezogenen Daten aus den Systemen von Hengeveld Advocaten gelöscht werden (Recht auf Vergessen). Hengeveld Advocaten wird dem Ersuchen nachkommen, es sei denn, dies steht im Widerspruch zum Gesetz oder es stehen wichtige Interessen der (vollständigen) Erledigung des Ersuchens entgegen.

6.       Die betroffene Person hat außerdem das Recht, von Hengeveld Advocaten zu verlangen, dass ihre Daten an eine andere Kanzlei oder einen Dritten übermittelt werden (Datenübertragbarkeit). Ein solcher Antrag bezieht sich nur auf die von Hengeveld Advocaten verarbeiteten personenbezogenen Daten der betroffenen Person. Andere Daten oder persönliche Daten anderer fallen nicht unter dieses Recht. 

7.       Ersuchen gemäß Absatz 5 dieses Artikels können an folgende Adresse gerichtet werden: Hengeveld Advocaten, z.H. Datenschutzbeauftragter, Keizersgracht 219, 1016 DV Amsterdam. Bevor Hengeveld Advocaten einem Ersuchen nachkommt, kann die betreffende Person aufgefordert werden, sich in geeigneter Weise zu identifizieren. 

8.       Hengeveld Advocaten bewahrt alle persönlichen Daten sowie alle Akten für einen Zeitraum von 7 Jahren auf, nachdem diese Daten eingegangen sind oder die Akte geschlossen wurde. Nach Ablauf der 7 Jahre wird Hengeveld Advocaten diese Daten vernichten, es sei denn, die betroffene Person bittet darum, die Daten länger aufzubewahren oder ein berechtigtes Interesse von Hengeveld Advocaten verhindert dies. Hengeveld Advocaten haftet in keiner Weise für den Verlust von Daten nach dem genannten Zeitraum von 7 Jahren.

Artikel 10 Schlussbestimmungen

1.       Auf alle an Hengeveld Advocaten erteilten Aufträge sowie auf andere Rechtsverhältnisse und sonstige Tätigkeiten ist das niederländische Recht anwendbar.

2.       Mögliche Streitigkeiten werden dem zuständigen Richter in Amsterdam vorgelegt.

3.       Im Falle der Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Hengeveld Advocaten wird sich bemühen, die unwirksame Bestimmung - falls erforderlich - durch eine wirksame Bestimmung mit ähnlichem Inhalt zu ersetzen.

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Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen wurden am 7. Juli 2021 angenommen und treten ab diesem Datum in Kraft. Sie wurden zuletzt am 11. Mai 2023 geändert. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen finden Sie auf der Website von Hengeveld Advocaten und werden Ihnen auf Anfrage kostenlos per Post zugeschickt. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen sind auf Niederländisch, Englisch und Deutsch verfügbar. Im Falle einer sprachlichen oder inhaltlichen Abweichung zwischen der niederländischen Version und der englischen und/oder deutschen Version ist die niederländische Version maßgebend.

© Hengeveld Advocaten, 2021 (Version 2023)